Sozialfonds

Die Musikschule Ridder hat einen Sozialfonds eingerichtet, der von der Elternschaft der Musikschule getragen wird. 

Anspruch auf eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts durch den Sozialfonds haben Sozialhilfe- und Bürgergeld-Empfänger. 

- Die Teilnahme am Instrumentenkarussell kann auf Antrag um 30 % ermäßigt werden.
- Die 5er-Karte / 10er-Karte kann auf Antrag um 30 % ermäßigt werden.
- Alle anderen Unterrichtsangebote können auf Antrag um 50 % (maximal 35,- € / Monat) ermäßigt werden.

Antragsformulare können bei der Musikschule Ridder angefordert oder hier auf der Website unter „Downloads Formulare“ heruntergeladen werden.







 
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