Ermäßigungen

Familienermäßigung

Für Familienmitglieder gewährt die Musikschule Ridder ab der 2. Anmeldung folgende Ermäßigung:
für den Teilnehmer mit dem höchsten Entgelt:        0%
für den Teilnehmer mit dem zweithöchsten Entgelt: 10%
für den Teilnehmer mit dem dritthöchsten Entgelt: 20%

Als Familie gilt die Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen mindestens einem Elternteil und einem Kind.

Mehrfächerermäßigung

Nimmt ein Schüler in der Instrumentalstufe in  mehreren Fächern Unterricht, gewährt die Musikschule Ridder folgende Ermäßigung:
für das Unterrichtsfach mit dem höchsten Entgelt:           0%
für das Unterrichtsfach mit dem zweithöchsten Entgelt: 10%
für das Unterrichtsfach mit dem dritthöchsten Entgelt: 20%

Bei einer kombinierten Familien-/Mehrfächerermäßigung gewährt die Musikschule Ridder eine maximale Ermäßigung von 20% pro Familienmitglied.

Ermäßigung durch den Sozialfonds
Anspruch auf eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts durch den Sozialfonds haben Sozialhilfe- und Bürgergeld-Empfänger. Antragsformulare können bei der Musikschule Ridder angefordert oder auf der Website der Musikschule Ridder unter „Downloads Formulare“ heruntergeladen werden.

Wird bereits eine Sozialermäßigung durch den Sozialfonds gewährt, kann eine Familien- oder Mehrfächerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden.



 
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