Für Familienmitglieder gewährt die Musikschule Ridder ab der 2. Anmeldung folgende Ermäßigung:
für den Teilnehmer mit dem höchsten Entgelt: 0%
für den Teilnehmer mit dem zweithöchsten Entgelt: 10%
für den Teilnehmer mit dem dritthöchsten Entgelt: 20%
Als Familie gilt die Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen mindestens einem Elternteil und einem Kind.
Mehrfächerermäßigung
Nimmt ein Schüler in der Instrumentalstufe in mehreren Fächern Unterricht, gewährt die Musikschule Ridder folgende Ermäßigung:
für das Unterrichtsfach mit dem höchsten Entgelt: 0%
für das Unterrichtsfach mit dem zweithöchsten Entgelt: 10%
für das Unterrichtsfach mit dem dritthöchsten Entgelt: 20%
Bei einer kombinierten Familien-/Mehrfächerermäßigung gewährt die Musikschule Ridder eine maximale Ermäßigung von 20% pro Familienmitglied.
Ermäßigung durch den Sozialfonds
Anspruch auf eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts durch den Sozialfonds haben Sozialhilfe- und Bürgergeld-Empfänger. Antragsformulare können bei der Musikschule Ridder angefordert oder auf der Website der Musikschule Ridder unter „Downloads Formulare“ heruntergeladen werden.
Wird bereits eine Sozialermäßigung durch den Sozialfonds gewährt, kann eine Familien- oder Mehrfächerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden.