Hygienekonzept der Musikschule Ridder

Sicherheits- und Hygieneauflagen für den Musikschulunterricht

- Präsenzunterricht ist in allen Unterrichtsangeboten möglich. Es wird im Unterrichtsraum zwischen den Personen ein Mindestabstand von 1, 50 m empfohlen.

- Vor und nach dem Unterricht sind die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren

- Zwischen den Unterrichtseinheiten wird von der Musikschullehrkraft stoßgelüftet.

- In den öffentlichen Verkehrsflächen (Flur, Treppenhaus, WC) ist ein Mindestabstand zwischen allen Personen von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

- Um eine Zusammenballung von Personen in den öffentlichen Verkehrsflächen zu vermeiden, darf die Musikschule möglichst nur von Lehrkräften und Schüler*innen betreten werden.

- Lehrkräfte und Schüler*innen dürfen nach Möglichkeit nicht dasselbe Instrument nutzen. Die Klaviertasten werden von den Lehrkräften regelmäßig nach der Nutzung gereinigt. Es ist zu beachten: Desinfektionsmittel darf nicht angewendet werden; stattdessen sind die Tasten mit einem feuchten Tuch und Spülmittel abzuwischen.

- Personen mit erheblichen Krankheitssymptomen (z.B. Übelkeit, Durchfall, Fieber, Husten, starker Schnupfen usw.) werden dringend um das Fernbleiben vom Musikschulunterricht gebeten.

Kontaktdatennachverfolgung

- Eine Kontaktdatennachverfolgung ist durch die Stundenpläne und Anwesenheitslisten gewährleistet.

- Bei der Durchführung von internen Schülervorspielen werden die Kontaktdaten auf einem Kontaktdatenformular gesondert erhoben.

- Für öffentliche Schülerkonzerte mit externem Publikum werden die Kontaktdaten zur Nachverfolgung erhoben. Zusätzlich gilt die 3G-Zugangsbeschränkung (Zutritt für Personen ab 16 Jahren mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis).

- Für die internen und öffentlichen Schülerkonzerte wird die Raumkapazität max. bis ca. 2/3 der bei voller Belegung zur Verfügung stehenden Plätze genutzt. Die Dauer eines Konzertteiles sollte in der Regel 45 Min nicht überschreiten. Vor und nach den Konzertteilen wird stoßgelüftet.

Im Übrigen gelten die Empfehlungen des RKI sowie die Rechtsverordnungen des Landes Bremen in der jeweils aktuellen Fassung.

Im November 2021

Die Musikschulleitung

 
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