Sozialfonds

Die Musikschule Ridder hat einen Sozialfonds eingerichtet, der von der Elternschaft der Musikschule getragen wird. Anspruch auf eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts durch den Sozialfonds haben Sozialgeld- und Hartz-IV-Empfänger (Erstattung: 50%, max. 32,- € pro Monat). Antragsformulare können bei der Musikschule Ridder angefordert oder hier unter "Downloads Formulare" runtergeladen werden.





 
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